HAFTUNG BEI TOREN
Haftung bei Toren
Kraftbetriebene Tore in Wohnanlagen und Tiefgaragen sind keine Privatangelegenheit. Sobald Hausmeister, Reinigungskräfte, Hausverwaltungsmitarbeiter oder externe Firmen das Tor im Rahmen ihrer Arbeit nutzen, gilt die Anlage rechtlich als Arbeitsstätte und damit greift die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO § 7 und § 8). Die jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen ist damit gesetzlich verpflichtend.
Die Prüfpflicht liegt bei der Hausverwaltung im Rahmen der ordentlichen Verwaltung – oder direkt bei der Eigentümergemeinschaft, wenn keine Verwaltung bestellt ist. Diese Pflicht ist nicht delegierbar und nicht verhandelbar.
Im Schadensfall liegt sofort eine fahrlässige Pflichtverletzung vor. Die Folge: massive zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und mögliche strafrechtliche Konsequenzen für Verantwortliche.
Häufig gestellte Fragen zur Prüfpflicht
Warum muss ein kraftbetriebenes Tor in einer Wohnanlage geprüft werden?
Eine gemeinschaftliche Tiefgarage ist kein rein privater Raum. Zu den Personen, die das Tor beruflich nutzen, zählen:
– Hausmeister und Reinigungskräfte
– Hausverwaltungsmitarbeiter bei Begehungen
– Externe Firmen wie Ableser, Elektriker oder Kanalservice
Da diese Personen im Rahmen ihres Berufs die Anlage nutzen, haftet die Eigentümergemeinschaft als Betreiber für deren Sicherheit. Die Rechtsprechung fordert, dass solche Anlagen nach den strengsten verfügbaren Sicherheitsregeln betrieben werden.
Was wird bei der Prüfung kontrolliert?
Die ÖNORM EN 13241 und die Herstellerbaubücher fordern die jährliche Überprüfung aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen, insbesondere:
– Schließkraftbegrenzung
– Lichtschranken und Sicherheitskontaktleisten
– Fangvorrichtung gegen Absturz
– Allgemeiner mechanischer und elektrischer Zustand
Was passiert ohne aktuellen Prüfbefund?
Liegt im Schadensfall kein gültiger Prüfnachweis vor, ist die Haftungsfrage bereits geklärt – zu Lasten des Betreibers. Es drohen:
– Zivilrechtliche Schadensersatzforderungen
– Strafrechtliche Konsequenzen für verantwortliche Personen
– Probleme mit der Gebäudeversicherung
Unser Service für Ihre Sicherheit
- Jährliche Torprüfung nach ÖNORM EN 13241 & AM-VO
- Prüfung aller Sicherheitseinrichtungen mit digitaler Checkliste
- Rechtssicherer Prüfbefund – digital archiviert
- Sofortbehebung kleiner Mängel direkt vor Ort
- Kombinierbar mit Arbeitsmittel- & Objektsicherheitsprüfung
- Auf Wunsch: Übernahme der jährlichen Prüfkoordination für Hausverwaltungen
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