PFAS IN FEUERLÖSCHER
PFAS in Feuerlöschern: die Fakten zur neuen EU-Regelung
Die EU reguliert schrittweise sogenannte PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) – auch bekannt als „Ewigkeitschemikalien“. Diese Stoffe sind biologisch nicht abbaubar, reichern sich in der Umwelt an und können gesundheitsschädlich sein. Fluorhaltige Schaumlöschmittel enthalten PFAS und dürfen deshalb in der EU bald nicht mehr verwendet werden.
Ab 23. Oktober 2026 dürfen tragbare und fahrbare Feuerlöscher mit PFAS-haltigem Löschschaum in der gesamten EU nicht mehr verkauft werden. BOS BRANDSCHUTZ prüft Ihren Bestand und stellt Sie rechtzeitig, normkonform und ohne Zeitdruck auf PFAS-freie Alternativen um.
Zwei Fristen.
Ein klarer Fahrplan.
Die EU regelt die Umstellung in zwei Schritten. Wer früh plant, hat genug Zeit für eine geordnete Umstellung – ohne Risiko, unzulässige Geräte im Bestand zu haben.
23. Oktober 2026: Verkaufsverbot
PFAS-haltige tragbare und fahrbare Feuerlöscher dürfen ab diesem Datum in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
31. Dezember 2030: Verwendungsverbot
Bestehende PFAS-haltige Geräte dürfen ab diesem Datum nicht mehr eingesetzt werden und müssen ersetzt sein.
Tag(e)
:
Stunde(n)
:
Minute(n)
:
Sekunde(n)
Ist ihr Feuerlöscher betroffen?
01 Typenschild prüfen
Steht dort „Schaum“, „Mehrbereichsschaum“, „AFFF“ oder
„AR-AFFF“? Dann ist das Gerät sehr wahrscheinlich betroffen.
„Fluorfrei“, „PFAS-frei“ oder „PFC-frei“ auf dem Etikett bedeutet: sichere Seite. „PFOA-frei“ oder „PFOS-frei“ reicht nicht aus.
03 Nicht betroffene Typen
Wasser-, Pulver- und CO₂-Löscher enthalten keine PFAS und fallen nicht unter das Verbot.
04 Im Zweifel: fragen
Unsere Spezialisten von BOS BRANDSCHUTZ prüfen Ihren Bestand und stellen rechtzeitig um.
Warum BOS BRANDSCHUTZ
- Persönliche Beratung
- Alles aus einer Hand: Planung, Installation, Wartung
- Vorarlberger Fachbetrieb
- Sofortmaßnahmen: bei Störungen reagieren wir ohne lange Wartezeiten
Häufige Fragen zu PFAS
-
Was ist PFAS und warum sind Feuerlöscher betroffen?
PFAS – sogenannte „Ewigkeitschemikalien“ – wurden lange in Löschschäumen eingesetzt. Sie stehen im Verdacht, Mensch und Umwelt langfristig zu belasten, weshalb die EU ihre Verwendung schrittweise beschränkt.
-
Ab wann gilt das Verkaufsverbot?
Ab 23. Oktober 2026 dürfen tragbare und fahrbare Feuerlöscher mit PFAS-haltigem Löschschaum in der EU nicht mehr verkauft werden.
-
Was bedeutet das Verwendungsverbot 2030?
Ab 31. Dezember 2030 dürfen auch bereits im Einsatz befindliche PFAS-haltige Feuerlöscher nicht mehr verwendet werden. Bestehende Geräte müssen bis dahin ersetzt sein.
-
Welche Feuerlöscher sind nicht betroffen?
Wasser-, Pulver- und CO₂-Löscher enthalten keine PFAS und sind vom Verbot ausgenommen.
-
Was sollte ich jetzt konkret tun?
Bestand prüfen, betroffene Geräte identifizieren und die Umstellung planen. BOS Brandschutz übernimmt Bestandsanalyse, Beratung zu PFAS-freien Alternativen und den fachgerechten Austausch.
Kontaktieren Sie uns
BRANDSCHUTZ
SICHERHEITSTECHNIK
INGENIEURE
Ganzheitlich denken.
Sicher umsetzen.
Frühzeitig handeln lohnt sich: Bestandsüberprüfung, Beschaffung und fachgerechter Austausch brauchen Zeit. Wir übernehmen die Analyse, beraten zu PFAS-freien Alternativen und sorgen für eine reibungslose, normkonforme Umstellung – ohne Stress.