Objektsicherheitsprüfung

Es ist die Pflicht von Immobilienbesitzern und -verwaltern, die gefahrlose Benützung ihrer Immobilien sicherzustellen und vor Einbrüchen und Außengefahren zu schützen. Für manche Mängel in Treppenhäusern, Kellern oder im Außenbereich sind sie sogar haftbar. Um Risiken und Gefahren einzudämmen, gibt es die Gebäudeprüfung nach ÖNORM B 1300 und 1301. Dabei werden Sichtkontrollen durchgeführt, bei denen Mängel frühzeitig erkannt und beseitigt werden können.

Die B1300-Prüfung umfasst vier Sicherheitsbereiche:

  • Gesundheits- und Umweltschutz zB durch eine gewartete Wasserversorgung
  • Brandschutz und Gefahrenvermeidung zB durch Brandabschnitte, Absturzsicherungen
  • Technische Objektsicherheit zB durch die Kontrolle von elektrischen Anlagen
  • Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren zB durch fitte, gewartete und sichere Schließsysteme sowie getroffene Vorbereitungen zum Hochwasserschutz

Die Gebäudeprüfung nach ÖNORM B 1300 gibt es seit 2012, sie regelt die Objektsicherheit in Wohngebäuden. 2016 folgte die ÖNORM B 1301 für Nicht-Wohngebäude. Mit der Überarbeitung der Norm 2018 wurde die Wichtigkeit nochmals unterstrichen.

Wenn Sie die Objektsicherheit für Ihr Wohngebäude nach ÖNORM B 1300 oder eine Überprüfung nach B 1301 durchführen lassen möchten, melden Sie sich. Wir beraten Sie unverbindlich und individuell zu Ihrer Immobilie. 

Inhalte der Objektsicherheitsprüfung:

  • Vorbesprechung der Objektsicherheitsprüfung zur jeweiligen Immobilie
  • ÖNORM B1300-Überprüfung (Objektsicherheit für Wohngebäude)
  • ÖNORM B1301-Überprüfung (Objektsicherheit für Nicht-Wohngebäude)
  • Prüfbericht und Mängelprotokoll
  • Nachbesprechung der Objektsicherheitsprüfung anhand des resultierenden Prüfberichts und Mängelprotokolls
  • auf Wunsch jährliche Folgebegehungen

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